Wie sinnvoll ist der verpflichtende Kassabon bis 30 Euro?
Bei uns gilt im Handel bekanntermaßen die sog. Belegerteilungspflicht und Registrierkassenpflicht. Alle Registrierkassen sind somit zwingend und direkt über eine Schnittstelle mit dem Finanzministerium verbunden. Jeder Zahlvorgang wird so automatisch gemeldet, ungeachtet ob die Kund:innen den Beleg mitnehmen oder auch nicht. Anstoß zur erneuten Diskussion hatten Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) und Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger gegeben. Zumindest bei Beträgen bis 30 Euro sollen kein “Zetterl” mehr ausgefolgt werden – es sei denn die Kund:innen würden danach verlangen. Aus dem zuständigen Finanzministerium hieß es gegenüber der APA, dass man die Belegerteilung weitestgehend digitalisieren möchte und den Vorschlag dahingehend mit Expertinnen und Experten prüfe.
Der Handelsverband steht dem Ende der verpflichtenden Kassenbelege bis 30 Euro sehr positiv gegenüber, sofern die Händler nicht in eine digitale Belegpflicht gezwungen werden.
Bagatellbelege belasten die Umwelt
Der Handelsverband gab zu bedenken, dass viele klein- und mittelständische Händler gar nicht in der Lage wären, Kundendaten zu verarbeiten. Und zudem wäre in manchen Handelssparten mit nachteiligen Auswirkungen auf die Effizienz und mit Verzögerungen im Kassenbereich zu rechnen da Datenerfassung und Versands des digitalen Belegs Zeit erfordern. So hätte der HV den jüngsten Vorschlag der ÖVP nicht verstanden. “Daher stehen wir diesem Schritt offen gegenüber, sofern keine Mehrkosten durch zwingende Umstellungsaufwände und Bürokratie in den Prozessen entstehen”, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.” Allein im Lebensmittelhandel werden pro Tag bis zu 4 Millionen Transaktionen verzeichnet. Wirtschaftsweit wird von 2,8 Mrd. Transaktionen ausgegangen, davon sind rund 70% unter 30 Euro. Daher hätte die Einführung einer Bagatellgrenze von 30 Euro analog zu Frankreich auf freiwilliger Basis schon einen positiven Effekt für die Umwelt.
Handelsverband empfiehlt Investitionsförderungen
Der Handelsverband empfiehlt eine begleitende Investitionsförderung für stationäre Händler, insbesondere für KMU und kleine Nahversorger, damit diese die Chancen der Digitalisierung besser nutzen können. Zahlreiche heimische Händler bieten bereits die Möglichkeit digitaler Belege an, viele kooperierten dabei mit kompetenten HV-Partnern wie warrify.
Arbeiterkammer warnt vor voreiligem Verzicht auf den Beleg
Bei all dem guten Willen zur Vereinfachung gibt es jedoch Einiges zu bedenken. So warnte Gabriele Zgubic von der Arbeiterkammer in einem Interview mit dem Ö1-Mittagsjournal die Konsument:innen davor, voreilig auf den Kassabon zu verzichten. Als Beispiel benennt sie den Kleidungseinkauf. “Um Gewährleistungsrechte durchsetzen zu können, braucht man in der Regel die Rechnung, denn man muss ja nachweisen, dass man ein Kleidungsstück bei einem bestimmten Geschäft gekauft hat und auch zu einem bestimmten Zeitpunkt, denn die Gewährleistungsrechte richten sich ja auch nach dem Zeitpunkt des Kaufes.”
Sollten all diese Punkte bedacht und umgesetzt werden können, so werden Händler:innen wie Verbraucher:innen über das Ende der „Zetterlwirtschaft” sicherlich mehr als erfreut sein.